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Zuschüsse für solarthermische Anlagen ...
Zuschüsse für solarthermische Anlagen
Gefördert werden solarthermische Anlagen in Wohngebäuden mit folgender Förderquote:
Einfamilienhäuser: max. 5 % der förderfähigen Investitions- ausgaben, jedoch max. 255,00 € je Anlage
Zwei- und Mehrfamilien- Wohnhäuser: max. 5 % der förderfähigen Investitions- ausgaben, jedoch max. 127,00 € je Wohnung
Zuschüsse für solarthermische Anlagen
Gefördert werden solarthermische Anlagen in Wohngebäuden mit folgender Förderquote:
Einfamilienhäuser: max. 5 % der förderfähigen Investitions- ausgaben, jedoch max. 255,00 € je Anlage
Zwei- und Mehrfamilien- Wohnhäuser: max. 5 % der förderfähigen Investitions- ausgaben, jedoch max. 127,00 € je Wohnung

